Ein Fahrzeug, das für den täglichen Einsatz in Berlin und
Brandenburg ausgelegt ist – kurzfristig verfügbar, technisch aktuell und auf Wunsch
mit erfahrenem Fahrer.
Zuverlässig
Moderne Technik. Sicherer Transport.
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Für Sie unterwegs in Berlin & Brandenburg.
Ausstattung
Alles an Bord.
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Sicherheits-Ausstattung
Nutzlast bis 8.600 kg
Klimaanlage
Automatikgetriebe
Bluetooth / Freisprech
Buchung
Zeitraum wählen. Direkt buchen.
Verfügbarkeit und Preise sehen Sie im Kalender in Echtzeit.
Zeitraum auswählen, Daten eingeben, verbindlich buchen – die Bestätigung kommt
direkt per E-Mail.
Führerschein und Ausweis bitte zur Abholung mitbringen
Kaution nach Preisliste, Erstattung nach Rückgabe
Fahrer, Langzeitmiete oder Sonderwünsche: gern per Anfrage
Mit Abschluss der Buchung gelten unsere
Allgemeinen Mietbedingungen und unsere
Datenschutzhinweise.
Alle Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.
Bei Fahrzeugmieten mit festem Termin besteht kein Widerrufsrecht
(§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB); es gelten die Stornobedingungen nach Ziffer 11
der Mietbedingungen.
Registergericht: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg Handelsregisternummer: HRB 223096 B
Umsatzsteuer
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE336081002
Steuernummer: 37/249/53935
Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV
Max Neumann, Anschrift wie oben.
EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit:
ec.europa.eu/consumers/odr.
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Haftung für Inhalte und Links
Als Diensteanbieter sind wir für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen
Gesetzen verantwortlich. Für die Inhalte verlinkter externer Seiten ist stets der jeweilige
Anbieter verantwortlich. Zum Zeitpunkt der Verlinkung waren keine Rechtsverstöße erkennbar.
Urheberrecht
Die Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht.
Vervielfältigung, Bearbeitung und Verbreitung außerhalb der Grenzen des Urheberrechts
bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.
Bitte vor dem Livegang durch Ihre Rechtsberatung prüfen lassen.
Datenschutzerklärung
1. Verantwortlicher
CARGOMAX Logistik GmbH, Landsberger Allee 394, 12681 Berlin, vertreten durch den
Geschäftsführer Max Neumann. Telefon: 030 / 50952380,
E-Mail: rent@cargomax-logistik.de.
2. Hosting und Server-Logfiles
Diese Website wird gehostet bei ALL-INKL.COM – Neue Medien Münnich, Inhaber: René Münnich,
Hauptstraße 68, 02742 Friedersdorf, Deutschland. Die Server stehen in Deutschland.
ALL-INKL verarbeitet die beim Aufruf dieser Seite anfallenden Daten in unserem Auftrag;
wir haben mit ALL-INKL einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO geschlossen.
Beim Aufruf dieser Seite werden automatisch Daten in Server-Logfiles gespeichert:
IP-Adresse, Datum und Uhrzeit des Zugriffs, aufgerufene Seite, übertragene Datenmenge,
Referrer sowie Browser- und Betriebssystemangaben. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f
DSGVO; unser berechtigtes Interesse liegt im sicheren und störungsfreien Betrieb der Website.
Die Logfiles werden in der Regel nach spätestens 30 Tagen gelöscht. Weitere Informationen
finden Sie unter
all-inkl.com/datenschutzinformationen.
3. Kontaktaufnahme und Mietanfrage
Wenn Sie uns über das Anfrageformular, per E-Mail oder telefonisch kontaktieren, verarbeiten
wir die von Ihnen angegebenen Daten – Firma, Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse,
Einsatzzeitraum und Ihre Nachricht – ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage.
Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, soweit die Anfrage auf den Abschluss oder die
Durchführung eines Vertrags gerichtet ist, im Übrigen Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO aufgrund
unseres berechtigten Interesses an der Beantwortung von Anfragen. Ihre Daten werden gelöscht,
sobald die Anfrage abschließend bearbeitet ist und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen
entgegenstehen; für Handels- und Steuerunterlagen gelten Fristen von sechs bzw. zehn Jahren.
4. Schriften
Die verwendeten Schriftarten werden lokal von unserem Server ausgeliefert. Es besteht keine
Verbindung zu Servern Dritter, es werden keine Daten an externe Anbieter übermittelt.
5. Online-Buchung und Zahlungsabwicklung
Für die Anzeige von Verfügbarkeiten, den Buchungsvorgang und die Zahlungsabwicklung setzen
wir das Buchungssystem „Rentware“ der Betterware Software UG (haftungsbeschränkt),
Ernst-Augustin-Straße 12, 12489 Berlin, ein. Beim Aufruf der Buchungsseite wird der
Widget-Code über den Server von Rentware (cdn.rtr-io.com) geladen; dabei wird Ihre
IP-Adresse an Rentware übermittelt. Das ist technisch erforderlich, um Ihnen den
Buchungskalender anzuzeigen.
Wenn Sie eine Buchung durchführen, verarbeiten wir bzw. Rentware in unserem Auftrag die von
Ihnen eingegebenen Daten – insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer,
Mietzeitraum und Zahlungsdaten – zur Begründung und Abwicklung des Mietvertrags.
Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, für das Laden des Widgets vor einer Buchung
Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an einem funktionsfähigen
Buchungsangebot). Mit Rentware besteht ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach
Art. 28 DSGVO.
Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den im Buchungsvorgang angezeigten Zahlungsdienstleister,
an den die für die Zahlung erforderlichen Daten übermittelt werden. Buchungsdaten werden
nach Ablauf der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen von sechs bzw. zehn
Jahren gelöscht.
6. Cookies und lokale Speicherung
Diese Seite setzt keine Cookies zu Analyse-, Tracking- oder Werbezwecken ein und bindet
keine Analysedienste ein. Der Buchungskalender speichert für den Warenkorb und die
Sitzungssteuerung technisch notwendige Informationen auf Ihrem Endgerät; diese sind für
den von Ihnen gewünschten Buchungsvorgang unbedingt erforderlich (§ 25 Abs. 2 Nr. 2
TDDDG) und werden nicht zu Analysezwecken ausgewertet.
7. Empfänger und Auftragsverarbeitung
Ihre Daten werden nur an Dienstleister weitergegeben, die uns beim Betrieb der Website,
der Abwicklung von Buchungen und der Bearbeitung Ihrer Anfrage unterstützen. Das sind
ALL-INKL als Hosting- und E-Mail-Anbieter (Anschrift siehe Ziffer 2), die Betterware
Software UG („Rentware“) als Betreiber des Buchungssystems (Anschrift siehe Ziffer 5)
sowie der eingesetzte Zahlungsdienstleister. Eine Übermittlung in Länder außerhalb der EU
ist nicht beabsichtigt.
8. Ihre Rechte
Sie haben das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17),
Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18) und Datenübertragbarkeit (Art. 20). Sie können einer
Verarbeitung auf Grundlage berechtigter Interessen jederzeit widersprechen (Art. 21 DSGVO)
und eine erteilte Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO).
Wenden Sie sich dafür an die oben genannten Kontaktdaten. Unabhängig davon steht Ihnen ein
Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde zu, für uns die Berliner Beauftragte für
Datenschutz und Informationsfreiheit.
9. Erforderlichkeit der Angaben
Die Angabe Ihrer Daten ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Ohne Name, E-Mail-Adresse und
Telefonnummer können wir Ihre Anfrage jedoch nicht bearbeiten; für eine verbindliche
Buchung sind die im Buchungsformular als Pflichtfelder gekennzeichneten Angaben zum
Vertragsschluss erforderlich.
Stand: August 2026. Bitte prüfen, ob die Auftragsverarbeitungsverträge
mit ALL-INKL und mit Rentware (Betterware Software UG) vorliegen, den im Buchungsprozess
tatsächlich eingesetzten Zahlungsdienstleister namentlich ergänzen und den Text vor dem
Livegang durch Ihre Rechtsberatung freigeben lassen.
Allgemeine Mietbedingungen für Fahrzeuge (AGB)
Stand: August 2026 · Fassung 2.0 (Online-Buchung)
Diese Allgemeinen Mietbedingungen werden Vertragsbestandteil eines jeden zwischen der CARGOMAX Logistik GmbH, Landsberger Allee 394, 12681 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter HRB 223096 B, vertreten durch den Geschäftsführer Max Neumann, nachfolgend „Vermieter“, und dem/der Mieter(in), nachfolgend „Mieter“, geschlossenen Mietvertrages über ein Fahrzeug.
Ergänzend gelten die im Buchungsvorgang angezeigten Leistungs- und Preisangaben sowie die jeweils bei Vertragsschluss gültige Preisliste, soweit diese wirksam in den Mietvertrag einbezogen wurde. Individuelle Vereinbarungen im Mietvertrag gehen diesen Bedingungen vor.
1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
1.1 Diese Allgemeinen Mietbedingungen gelten für alle Mietverträge über Fahrzeuge des Vermieters, unabhängig davon, ob der Vertrag über das Online-Buchungssystem auf der Website des Vermieters, telefonisch, per E-Mail oder vor Ort geschlossen wird.
1.2 Verbraucher im Sinne dieser Bedingungen ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
1.4 Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.
1.5 Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.
1.6 Zur Anmietung eines Mietfahrzeugs ist die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses sowie eines für das jeweilige Fahrzeug gültigen Führerscheins erforderlich. Ausländische Mieter haben einen mindestens noch sechs Monate gültigen Reisepass sowie gegebenenfalls weitere erforderliche Nachweise vorzulegen.
2. Online-Buchung und Vertragsschluss
2.1 Für die Darstellung der Verfügbarkeiten, den Buchungsvorgang und die Zahlungsabwicklung setzt der Vermieter das Buchungssystem „Rentware“ der Betterware Software UG (haftungsbeschränkt), Ernst-Augustin-Straße 12, 12489 Berlin, ein. Rentware wird ausschließlich als technischer Dienstleister für den Vermieter tätig. Vertragspartner des Mieters ist allein der Vermieter.
2.2 Die Darstellung der Fahrzeuge und Zeiträume im Buchungskalender stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Buchung.
2.3 Der Buchungsvorgang umfasst folgende Schritte: Auswahl des Fahrzeugs und des Mietzeitraums, gegebenenfalls Auswahl von Zusatzleistungen, Eingabe der Mieterdaten, Anzeige einer Übersicht mit allen Angaben und dem Gesamtpreis sowie Absenden der Buchung über die entsprechend bezeichnete Schaltfläche.
Mit dem Absenden der Buchung gibt der Mieter ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Mietvertrages ab.
2.4 Der Zugang der Buchung wird dem Mieter unverzüglich per E-Mail bestätigt. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar, sofern sie nicht ausdrücklich als Buchungsbestätigung bezeichnet ist. Der Mietvertrag kommt erst zustande, wenn der Vermieter die Buchung ausdrücklich bestätigt oder das Mietfahrzeug übergibt.
2.5 Vor dem verbindlichen Absenden der Buchung kann der Mieter seine Eingaben über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen sowie über die Korrekturmöglichkeiten im Buchungsformular jederzeit prüfen und ändern. Der Buchungsvorgang kann bis zum Absenden jederzeit durch Schließen des Fensters abgebrochen werden.
2.6 Der Vertragstext wird vom Vermieter gespeichert und dem Mieter zusammen mit diesen Allgemeinen Mietbedingungen in Textform per E-Mail übersandt. Diese Bedingungen können auf der Website des Vermieters jederzeit abgerufen, ausgedruckt und gespeichert werden.
2.7 Der Vertragsschluss steht unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Verfügbarkeit des gebuchten Fahrzeugs. Ist das Fahrzeug nach Vertragsschluss aus einem vom Vermieter nicht zu vertretenden Grund nicht verfügbar, informiert der Vermieter den Mieter unverzüglich. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich erstattet. Ziffer 11.4 bleibt unberührt.
2.8 Der Mieter versichert mit der Buchung, dass die von ihm gemachten Angaben zutreffend sind und dass er sowie ein etwaiger weiterer Fahrer über die für das gebuchte Fahrzeug erforderliche gültige Fahrerlaubnis sowie über das im Buchungsvorgang angegebene Mindestalter verfügen.
Der Vermieter ist berechtigt, die Übergabe des Fahrzeugs zu verweigern und vom Vertrag zurückzutreten, wenn diese Voraussetzungen bei Übergabe nicht nachgewiesen werden oder die Angaben des Mieters unzutreffend sind. Ziffer 11.2 gilt in diesem Fall entsprechend.
3. Preise, Zahlung und Kaution
3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro und schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein. Maßgeblich sind die im Buchungsvorgang für den gewählten Zeitraum angezeigten Preise einschließlich etwaiger Zusatzleistungen.
3.2 Im Mietpreis enthalten ist die im Buchungsvorgang angegebene Kilometerleistung. Darüber hinaus gefahrene Kilometer werden mit [Mehrkilometerpreis eintragen] je Kilometer berechnet. Nicht im Mietpreis enthalten sind insbesondere Kraftstoff bzw. Ladeenergie, Maut- und Straßenbenutzungsgebühren, Park- und Verwarnungsgelder sowie Kosten einer erforderlichen Sonderreinigung.
3.3 Die Zahlung erfolgt über die im Buchungsvorgang angebotenen Zahlungsarten. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den vom Vermieter eingesetzten Zahlungsdienstleister; insoweit können ergänzend dessen Bedingungen gelten. Bei Buchungen vor Ort sind die dort angebotenen Zahlungsarten maßgeblich.
3.4 Der Vermieter ist berechtigt, bei Abschluss des Mietvertrages zu Sicherungszwecken die Vorlage einer auf den Mieter ausgestellten gültigen Kreditkarte oder einer geeigneten Debit- bzw. Bankkarte zu verlangen. Soweit der Mieter keine entsprechende Karte vorlegen kann, ist der Vermieter berechtigt, eine angemessene Sicherheitsleistung zu verlangen.
3.5 Die Höhe der Kaution ergibt sich aus dem Buchungsvorgang bzw. der Preisliste und beträgt derzeit [Kautionshöhe eintragen]. Die Kaution kann auch im Wege einer Vorautorisierung auf der Kreditkarte des Mieters erfolgen. Sie wird nach Beendigung des Mietverhältnisses und Prüfung noch offener Forderungen unverzüglich, spätestens innerhalb von [Frist eintragen] Werktagen, freigegeben oder zurückgezahlt.
3.6 Erfolgt die Zahlung mit einer Kreditkarte oder einem sonstigen vereinbarten Zahlungsmittel, ermächtigt der Mieter den Vermieter im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen, die vereinbarten Mietkosten sowie berechtigte Nachforderungen, insbesondere aus Schadensfällen, Betankungen, Gebühren oder Abschleppkosten, über das vereinbarte Zahlungsmittel abzurechnen. Der Mieter wird über die Belastung dem Grunde und der Höhe nach in Textform informiert.
3.7 Der Mieter kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
3.8 Für LKW und sonstige Nutzfahrzeuge gilt ergänzend: Bei Kurzzeitmieten von bis zu fünf Werktagen ist bei der Anmietung grundsätzlich der vereinbarte Mietpreis zuzüglich der vereinbarten Kaution fällig. Bei Langzeitmieten ab fünf Werktagen ist, sofern nicht abweichend vereinbart, bei Mietbeginn zunächst der Mietpreis für fünf Werktage zuzüglich der vereinbarten Kaution fällig; weitere Mietforderungen können entsprechend der vertraglichen Vereinbarung per Rechnung abgerechnet werden. Abweichende Einzelregelungen im Mietvertrag bleiben zulässig.
4. Mietzeit und Übergabe des Mietfahrzeugs
4.1 Die Mietzeit beginnt mit dem im Mietvertrag bzw. in der Buchungsbestätigung vereinbarten Zeitpunkt. Wird das Mietfahrzeug auf Wunsch des Mieters zugestellt, beginnt die Mietzeit, sofern nichts anderes vereinbart wurde, mit dem Zeitpunkt, in dem das Fahrzeug das Betriebsgelände des Vermieters zur Zustellung verlässt. Die Kosten einer vereinbarten Zustellung trägt der Mieter, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4.2 Ein Miettag umfasst 24 Zeitstunden. Angebrochene weitere Miettage können als vollständige Miettage berechnet werden, soweit eine Karenzzeit von 60 Minuten überschritten wird.
4.3 Eine Verlängerung der vereinbarten Mietzeit bedarf vor Ablauf der Mietzeit der Zustimmung des Vermieters.
4.4 Wird das Mietfahrzeug ohne Zustimmung des Vermieters über die vereinbarte Mietzeit hinaus genutzt, kann der Vermieter zusätzlich zu den hierdurch entstehenden Mietkosten eine Bearbeitungspauschale für erforderliche Umdisponierungen in Höhe von 80,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer verlangen. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden oder Aufwand nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
4.5 § 545 BGB wird ausdrücklich abbedungen.
4.6 Bei Übergabe des Mietfahrzeugs erhält der Mieter eine Dokumentation bzw. Checkliste über den aktuellen Zustand des Fahrzeugs. Darin sollen insbesondere bereits vorhandene äußerlich erkennbare Schäden festgehalten werden. Der Mieter bestätigt den dokumentierten Zustand bei Übergabe.
4.7 Das Mietfahrzeug wird grundsätzlich vollgetankt oder mit dem im Mietvertrag dokumentierten Tank- bzw. Ladezustand übergeben. Abweichende Regelungen im Mietvertrag sind zulässig.
4.8 Der Mieter oder dessen abholberechtigter Vertreter bestätigt bei Fahrzeugübernahme den dokumentierten Zustand des Mietfahrzeugs sowie die Übergabe der erforderlichen Dokumente, Fahrzeugschlüssel und des vereinbarten Zubehörs.
5. Haftungsreduzierung und Versicherung
5.1 Für die Mietfahrzeuge besteht die gesetzlich erforderliche Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung entsprechend den jeweils geltenden Versicherungsbedingungen und gesetzlichen Vorgaben. Die konkreten Deckungssummen richten sich nach dem für das jeweilige Fahrzeug bestehenden Versicherungsvertrag.
5.2 Soweit vereinbart, kann für Schäden am Mietfahrzeug eine Haftungsreduzierung nach dem Leitbild einer Teil- oder Vollkaskoversicherung mit einer im Mietvertrag festgelegten Selbstbeteiligung gelten. Die Höhe der Selbstbeteiligung richtet sich nach dem jeweiligen Fahrzeug und der im Mietvertrag bzw. im Buchungsvorgang getroffenen Vereinbarung und beträgt derzeit [Selbstbeteiligung eintragen].
5.3 Die vereinbarte Haftungsreduzierung kann entfallen oder entsprechend der Schwere des Verschuldens gekürzt werden, wenn der Mieter oder ein berechtigter Fahrer vertragliche Pflichten oder Obliegenheiten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt. Die gesetzlichen Vorschriften sowie die vereinbarten Versicherungsbedingungen bleiben maßgeblich.
5.4 Ein Versicherungsschutz oder eine vereinbarte Haftungsreduzierung kann insbesondere beeinträchtigt werden, wenn das Fahrzeug entgegen den vertraglichen Vereinbarungen im Ausland oder zu ausdrücklich untersagten Zwecken genutzt wird.
5.5 Soweit vom Vermieter angeboten, kann zusätzlich der Abschluss einer Insassenunfallversicherung vereinbart werden. Umfang und Deckungssummen richten sich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag.
5.6 Verursacht der Mieter oder einer seiner Erfüllungsgehilfen schuldhaft einen Schaden am Mietfahrzeug, richtet sich die Haftung des Mieters nach dem Mietvertrag, diesen Allgemeinen Mietbedingungen, der gegebenenfalls vereinbarten Selbstbeteiligung sowie den gesetzlichen Vorschriften.
Schäden an Sonderaufbauten, Planen, Spriegeln, Kofferaufbauten, Ladebordwänden, Kippaufbauten oder vergleichbaren Fahrzeugbestandteilen können von einer Haftungsreduzierung ausgeschlossen sein, soweit dies wirksam vereinbart wurde.
Bei Fahrten durch niedrige oder schmale Durchfahrten sowie beim Rangieren ist der Mieter verpflichtet, die Fahrzeugabmessungen zu beachten und, soweit erforderlich, eine geeignete Einweisung sicherzustellen.
5.7 Verursacht der Mieter durch Nichtbeachtung der Fahrzeughöhe, Fahrzeugbreite oder sonstiger Fahrzeugabmessungen einen Schaden, kann er hierfür nach den gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften haftbar sein. Gleiches gilt für Schäden infolge unzureichend gesicherter Ladung.
5.8 Bei einem Totalverlust des Mietfahrzeugs richtet sich die Haftung des Mieters nach den gesetzlichen Vorschriften sowie der gegebenenfalls vereinbarten Haftungsreduzierung und Selbstbeteiligung.
6. Nutzung des Mietfahrzeugs
6.1 Zur Nutzung des Mietfahrzeugs sind ausschließlich der Mieter und die im Mietvertrag eingetragenen oder vom Vermieter ausdrücklich zugelassenen Fahrer berechtigt. Bei einem gewerblichen Mieter dürfen auch dessen Mitarbeiter das Fahrzeug führen, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde und sie über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügen. Weitere Voraussetzungen, insbesondere ein Mindestalter oder eine Mindestdauer des Führerscheinbesitzes, können im Mietvertrag festgelegt werden.
6.2 Der Mieter hat sämtliche berechtigten Fahrer über die Bestimmungen des Mietvertrages und dieser Allgemeinen Mietbedingungen zu informieren. Der Mieter hat sich das Verhalten eines von ihm eingesetzten Fahrers im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zurechnen zu lassen.
6.3 Das Mietfahrzeug ist pfleglich und sauber zu behandeln. Rauchen im Fahrzeug ist untersagt, sofern der Vermieter das Fahrzeug als Nichtraucherfahrzeug vermietet. Über die gewöhnliche Nutzung hinausgehende Verunreinigungen sind spätestens bei Rückgabe zu beseitigen. Erforderliche Sonderreinigungen können dem Mieter bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen in Rechnung gestellt werden.
6.4 Die Nutzung des Mietfahrzeugs ist grundsätzlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Auslandsfahrten bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters. Die genehmigten Länder können im Mietvertrag festgehalten werden.
6.5 Der Mieter hat dem Vermieter vor einer geplanten Auslandsfahrt mitzuteilen, in welche Länder das Mietfahrzeug verbracht werden soll. Erforderliche Versicherungsnachweise oder sonstige Dokumente werden entsprechend der vertraglichen Vereinbarung zur Verfügung gestellt.
6.6 Dem Mieter ist insbesondere untersagt, das Mietfahrzeug:
für Motorsportveranstaltungen, Rennen oder vergleichbare Veranstaltungen zu benutzen,
auf Renn- oder Teststrecken einzusetzen,
ohne erforderliche Genehmigung gewerblich zur Personenbeförderung einzusetzen,
für Fahrversuche oder Fahrzeugtests zu verwenden,
zur Begehung von Straftaten einzusetzen,
unberechtigt weiterzuvermieten,
entgegen gesetzlichen Gefahrgutvorschriften zur Beförderung gefährlicher Stoffe einzusetzen,
außerhalb des vertraglich vereinbarten Nutzungszwecks einzusetzen.
6.7 Bei der Benutzung des Mietfahrzeugs sind die Betriebsanleitung und die Herstellervorgaben zu beachten. Der Mieter hat insbesondere auf Warnanzeigen, Betriebsflüssigkeiten, Reifendruck und sonstige erkennbare Hinweise auf technische Probleme zu achten. Beim Verlassen des Fahrzeugs hat der Mieter dieses ordnungsgemäß zu verschließen und den Fahrzeugschlüssel gegen unbefugten Zugriff zu sichern.
6.8 Der während der Mietzeit verbrauchte Kraftstoff bzw. die benötigte Ladeenergie ist vom Mieter zu tragen, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Gleiches gilt für Maut-, Straßenbenutzungs-, Park- und vergleichbare nutzungsabhängige Gebühren.
6.9 Reparaturen dürfen grundsätzlich nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters durchgeführt oder beauftragt werden. Ist zur Vermeidung weiterer Schäden eine sofortige Reparatur erforderlich und kann der Vermieter nicht rechtzeitig erreicht werden, darf der Mieter erforderliche Maßnahmen im angemessenen Umfang veranlassen. Eine Erstattung setzt grundsätzlich einen prüffähigen Nachweis der entstandenen Kosten voraus.
6.10 Der Mieter ist für die rechtmäßige Nutzung des Mietfahrzeugs verantwortlich. Dies umfasst bei gewerblicher Nutzung insbesondere die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften des Güterkraftverkehrsrechts, der Lenk- und Ruhezeiten, der Ladungssicherung sowie der gesetzlichen Regelungen über Fahrtenschreiber.
6.11 Der Vermieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass ein bestimmtes Fahrzeug ohne weitere Voraussetzungen für jeden vom Mieter beabsichtigten gewerblichen Einsatzzweck geeignet ist. Der Mieter hat vor Fahrtantritt zu prüfen, ob das Fahrzeug für die beabsichtigte Nutzung und die zu transportierende Ladung geeignet ist.
6.12 Der Mieter ist verpflichtet, sich vor Aufnahme eines gewerblichen Transports darüber zu informieren, welche Genehmigungen, Erlaubnisse, Fahrerqualifikationen, Fahrtenschreiber oder sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen für den geplanten Einsatz erforderlich sind.
6.13 Der Mieter haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften für Schäden und sonstige Nachteile, die daraus entstehen, dass das Mietfahrzeug von ihm oder einem von ihm eingesetzten Fahrer rechtswidrig genutzt wird.
6.14 Soweit für einen bestimmten grenzüberschreitenden gewerblichen Gütertransport gesetzlich ein Fahrtenschreiber vorgeschrieben ist, darf ein Mietfahrzeug ohne die gesetzlich erforderliche Ausstattung für einen solchen Transport nicht verwendet werden. Der Mieter ist verpflichtet, die gesetzlichen Voraussetzungen für seinen konkreten Einsatz eigenverantwortlich zu prüfen.
7. Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsverstöße
7.1 Erhält der Vermieter aufgrund eines während der Mietzeit begangenen Verkehrsverstoßes, einer Ordnungswidrigkeit oder eines sonstigen behördlichen Verfahrens eine Anfrage oder Anhörung, ist der Vermieter berechtigt, die gesetzlich erforderlichen bzw. zulässigen Angaben über den Mieter oder Fahrer an die zuständige Behörde weiterzugeben.
Für den hierdurch entstehenden Verwaltungsaufwand kann eine Bearbeitungspauschale in Höhe von [Bearbeitungspauschale eintragen] zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer verlangt werden. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Aufwand nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
7.2 Wird das Mietfahrzeug aufgrund eines vom Mieter oder berechtigten Fahrer zu vertretenden Umstands abgeschleppt, umgesetzt, beschlagnahmt oder sichergestellt, trägt der Mieter die hierdurch entstandenen Kosten, soweit er hierfür rechtlich verantwortlich ist.
8. Unfall, technischer Defekt und Schlüsselverlust
8.1 Bei einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wildschaden oder einem sonstigen erheblichen Schadensereignis hat der Mieter unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zu treffen und den Vermieter zu informieren. Soweit erforderlich oder vom Vermieter vorgegeben, ist die Polizei hinzuzuziehen. Der Mieter darf ohne Zustimmung des Vermieters keine Anerkenntnisse über eine Schuld oder Haftung gegenüber Dritten abgeben.
8.2 Jeder Schaden am Mietfahrzeug ist dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Auf Verlangen hat der Mieter einen vollständigen Unfall- oder Schadenbericht vorzulegen. Dieser soll insbesondere enthalten:
Datum und Uhrzeit,
Unfall- oder Schadenort,
Unfallhergang,
Namen und Anschriften der Beteiligten,
Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge,
Kontaktdaten möglicher Zeugen,
gegebenenfalls Angaben zur Polizei,
Fotos und sonstige vorhandene Beweismittel.
8.3 Technische Defekte, Warnmeldungen, Fahrzeugausfälle sowie Verlust oder Beschädigung eines Fahrzeugschlüssels sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
9. Rückgabe des Mietfahrzeugs
9.1 Das Mietfahrzeug ist mit dem vereinbarten Tank- bzw. Ladezustand zurückzugeben. Ist vertraglich eine vollgetankte Rückgabe vereinbart und wird das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgegeben, kann der Vermieter die Kosten der Betankung sowie eine Servicegebühr in Höhe von [Servicegebühr Betankung eintragen] verlangen. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Aufwand nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
9.2 Das Mietfahrzeug ist einschließlich sämtlicher ausgehändigter Fahrzeugschlüssel, Dokumente und Zubehörteile zurückzugeben.
9.3 Eine frühere als die vereinbarte Rückgabe des Mietfahrzeugs führt nicht automatisch zu einer Reduzierung des vereinbarten Mietpreises. Gesetzliche Kündigungs- oder Rücktrittsrechte sowie Ziffer 11 bleiben unberührt.
9.4 Der Mieter ist verpflichtet, das Mietfahrzeug spätestens zum vereinbarten Mietende am vereinbarten Rückgabeort zurückzugeben. Wird eine Abholung des Fahrzeugs durch den Vermieter vereinbart, trägt der Mieter die hierfür vereinbarten Kosten.
9.5 Erfolgt die Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten oder ohne Anwesenheit eines Mitarbeiters des Vermieters, erfolgt die endgültige Zustandsfeststellung nach Rücknahme und Besichtigung des Fahrzeugs durch den Vermieter.
9.6 Eine vom Mieter hinterlegte Kaution wird nach Maßgabe der Ziffer 3.5 zurückgezahlt. Berechtigte offene Miet-, Gebühren- oder Schadensersatzforderungen können nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften mit der Kaution verrechnet werden.
9.7 Schäden, die bei Rückgabe aufgrund von Verschmutzung, Nässe, Dunkelheit, Witterung oder vergleichbaren Umständen nicht erkennbar waren, können nachträglich dokumentiert und gegenüber dem Mieter geltend gemacht werden, soweit nachgewiesen werden kann, dass sie während seiner Mietzeit entstanden sind und der Mieter hierfür haftet.
10. Haftung des Mieters und des Vermieters
10.1 Die Haftung des Vermieters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den im Mietvertrag wirksam getroffenen Vereinbarungen. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
10.2 Bei einem technischen Ausfall des Mietfahrzeugs richten sich Ansprüche des Mieters nach den gesetzlichen Vorschriften und den im Mietvertrag getroffenen Vereinbarungen.
10.3 Der Mieter haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für Schäden am Mietfahrzeug, die er oder ein von ihm eingesetzter Fahrer schuldhaft verursacht. Dies kann insbesondere gelten für Schäden infolge:
eines Verkehrsunfalls,
unsachgemäßer Behandlung,
Nichtbeachtung der Fahrzeughöhe oder -breite,
Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts,
fehlerhafter oder unzureichender Ladungssicherung,
Verletzung von Sicherungspflichten gegen Diebstahl,
Eine vereinbarte Haftungsreduzierung bleibt nach Maßgabe des Mietvertrages und der Versicherungsbedingungen unberührt.
10.4 Für Schäden infolge einer vom Mieter oder berechtigten Fahrer zu vertretenden Falschbetankung haftet der Mieter nach den gesetzlichen Vorschriften. Dies kann auch daraus resultierende Folgeschäden umfassen.
10.5 Bei gewerblicher Fahrzeugnutzung ist der Mieter verpflichtet, die für seinen Transport erforderlichen Genehmigungen, Konzessionen und Dokumente mitzuführen und sämtliche einschlägigen Vorschriften einzuhalten. Hierzu gehören insbesondere Vorschriften über:
Güterkraftverkehr,
Fahrerlaubnis,
Fahrerqualifikation,
Fahrerkarte,
Fahrtenschreiber,
Lenk- und Ruhezeiten,
Ladungssicherung,
Fahrzeuggewichte,
Gefahrguttransporte.
11. Stornierung, Umbuchung und Widerrufsrecht
11.1 Hinweis zum Widerrufsrecht: Bei Verträgen über die Vermietung von Kraftfahrzeugen, die für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsehen, besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht. Es gelten die nachfolgenden Stornobedingungen.
11.2 Der Mieter kann die Buchung vor Mietbeginn in Textform stornieren. Es gelten folgende Stornierungsentgelte, jeweils bezogen auf den vereinbarten Gesamtmietpreis:
bis [Frist eintragen, z. B. 7 Tage] vor Mietbeginn: [z. B. kostenfrei],
danach bis [Frist eintragen, z. B. 48 Stunden] vor Mietbeginn: [Prozentsatz eintragen] des Mietpreises,
danach oder bei Nichtabholung des Fahrzeugs: [Prozentsatz eintragen] des Mietpreises.
Dem Mieter bleibt in jedem Fall der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Vermietung des Fahrzeugs werden angerechnet.
11.3 Eine Umbuchung auf einen anderen Zeitraum ist nach vorheriger Abstimmung und im Rahmen der Verfügbarkeit möglich. Ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht.
11.4 Kann der Vermieter das gebuchte Fahrzeug aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grund nicht bereitstellen, insbesondere wegen Totalschaden, Diebstahl, verspäteter Rückgabe durch einen Vormieter oder höherer Gewalt, ist er berechtigt, ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu stellen oder vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich erstattet. Weitergehende Ansprüche des Mieters bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
11.5 Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Vermieter liegt insbesondere vor bei erheblichen Verstößen gegen Ziffer 6 dieser Bedingungen.
12. Datenschutz, Streitbeilegung und Schlussbestimmungen
12.1 Personenbezogene Daten des Mieters werden verarbeitet, soweit dies zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Mietvertrages, zur Abrechnung, zur Schadensbearbeitung oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist. Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Vermieters.
12.2 Im Rahmen der Online-Buchung werden die Daten des Mieters durch die Betterware Software UG (haftungsbeschränkt) („Rentware“) sowie durch den eingesetzten Zahlungsdienstleister im Auftrag des Vermieters verarbeitet. Mit diesen Dienstleistern bestehen Verträge zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, soweit gesetzlich erforderlich.
12.3 Soweit der Vermieter Bonitätsprüfungen durchführt und hierzu mit einer Auskunftei zusammenarbeitet, gelten die hierzu gesondert erteilten Datenschutzinformationen. Eine Datenübermittlung erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen.
12.4 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: ec.europa.eu/consumers/odr. Der Vermieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
12.5 Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses. Individuelle Vereinbarungen bleiben vorrangig.
12.6 Sollten einzelne Bestimmungen des Mietvertrages oder dieser Allgemeinen Mietbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.
12.7 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende gesetzliche Vorschriften des Staates, in dem ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
12.8 Für Ansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen des Mietfahrzeugs gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften, soweit keine wirksame abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
12.9 Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Berlin. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Vermieter
Vermieter: CARGOMAX Logistik GmbH · Landsberger Allee 394 · 12681 Berlin Geschäftsführer: Max Neumann · Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 223096 B · USt-IdNr. DE336081002 Telefon: 030 / 50952380 · E-Mail: rent@cargomax-logistik.de
Hinweis für die interne Abstimmung: Die mit eckigen Klammern markierten Stellen (Mehrkilometerpreis, Kaution, Selbstbeteiligung, Pauschalen, Stornofristen) müssen vor dem Livegang mit den Einstellungen im Rentware-Backend abgeglichen und ausgefüllt werden. Der Text ist ein Entwurf und ersetzt keine Rechtsberatung; bitte vor Veröffentlichung anwaltlich prüfen lassen.